Wir bieten Ihnen volle Flexibilität: Sie können festlegen, welche Benutzer Zugriff haben sollen, ob die Aufzeichnung manuell erfolgen oder automatisch gestartet werden soll und ob die Aufzeichnungen nur Video oder auch Audio enthalten sollen.
Finden und laden Sie verfügbare Aufzeichnungen über eine einfache Benutzeroberfläche herunter. Suchen Sie nach der Meeting-ID oder der E-Mail-Adresse des Teilnehmers, filtern Sie nach einem Datumsbereich und laden Sie die Aufzeichnungen für die Wiedergabe oder für weitere Aufzeichnungszwecke herunter.
Sammeln Sie Aufzeichnungsarchive über unsere API oder speichern Sie sie in unserer MiFID II- und FinVermV-konformen Lösung für bis zu zehn Jahre.
Flexperto unterstützt zwei verschiedene Methoden zur Aufzeichnung von Videoberatungen:
Für jedes Unternehmen kann immer nur eine Methode aktiviert werden.
Wenn ein Unternehmen für die manuelle Aufzeichnung konfiguriert ist, gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, die Zustimmung der Sitzungsteilnehmer zur Aufzeichnung einzuholen. Wenn diese Einstellung aktiviert ist und ein Berater auf die Schaltfläche „Aufzeichnung“ klickt und die Aufzeichnung startet, wird eine Popup-Meldung angezeigt, die ihn auffordert, die Teilnehmer zu fragen, ob sie mit der Aufzeichnung der Sitzung einverstanden sind. Die Teilnehmer müssen ihre mündliche Zustimmung geben, damit die Aufzeichnung fortgesetzt werden kann. Lehnt ein Teilnehmer ab, bricht der Berater die Aufzeichnung ab und die aufgezeichneten Dateien werden gelöscht.
Berater können die Seite „Besprechungsaufzeichnungen“ anzeigen, auf der alle früheren Aufzeichnungen aufgelistet sind und die es ihnen ermöglicht,:
Zusätzlich zur Aufzeichnung bietet Flexperto eine konforme Lösung für Firmen, um Aufzeichnungen langfristig zu archivieren, um die Vorschriften der MiFID II- und FinVermV-Richtlinien zu erfüllen.
Banken, Haftungsdächer, Vermögensverwalter mit einer BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG und nach der neuesten FinVermV auch Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO, so genannte 34f-Vermittler, sind verpflichtet, per Telefon oder Video geführte Beratungsgespräche und die damit verbundene elektronische Kommunikation aufzuzeichnen und manipulationssicher zu speichern.
Eine konforme Aufzeichnungs- und Archivierungslösung für MiFID II und FinVermV muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
In Partnerschaft mit Unimatica (Flexpertos Schwesterunternehmen als Teil der RGI-Gruppe) können Flexperto-Kunden unser Archivierungsmodul erwerben, das die für die Compliance erforderlichen Daten sowie die langfristige Speicherung in UniStorage von Unimatica bereitstellt.
Wenn ein Berater eine Besprechung beendet, wird zusätzlich zur Aufzeichnung automatisch ein Archiv angelegt, das folgende Daten enthält:
Nach der Erstellung werden die Archive automatisch übergeben und in UniStorage von Unimatica gespeichert. Die Archive werden in UniStorage bis zu den Anforderungen des Unternehmens gespeichert (MiFID II verlangt mindestens fünf und maximal sieben Jahre, FinVermV verlangt zehn Jahre).
Unimatica ist ISO 27001, ISO 27017 und ISO 27018 zertifiziert und erfüllt damit höchste Sicherheitsanforderungen. Für den Einsatz als Archivierungslösung in Deutschland wurde Unimatica Ende 2021 von einem deutschen Wirtschaftsprüfer erfolgreich einem IDW PS 880 Test auf MiFID II-Konformität unterzogen.
Nach der Speicherung in UniStorage können Administratoren auf die Archive auf ähnliche Weise zugreifen wie auf die Aufzeichnungen auf der Seite Meeting-Aufzeichnungen. Administratoren können nach Datum filtern, suchen und sehen, welche Aufzeichnungen mit Archiven verknüpft sind. Die Archive können auch von der Seite heruntergeladen werden (als Zip-Datei).