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Erstellung von Heilpraktiker Webseiten: Achten Sie auf Datenschutz und Urheberrechte

Heilpraktiker Webseiten sollten laut eines kürzlich ausgesprochenen Urteils des Oberlandesgerichts in Hamburg von ihren Betreibern noch einmal genauer auf Datenschutzverstöße kontrolliert werden. Das Gericht in Hamburg entschied, dass gewerblich genutzte Heilpraktiker Webseiten aufgrund von Datenschutzverstößen abgemahnt werden können.

Zu beachten sind besonders folgende Punkte:

  • Auch wenn Nutzerdaten weder ermittelt, noch gespeichert werden, muss jede gewerblich betriebene Webseite eine Datenschutzerklärung beinhalten. Dies gilt dementsprechend auch für Heilpraktiker Webseiten und andere Gesundheitsberater, die eine Webseite betreiben.
  • Der Pfad zur Datenschutzerklärung, die gemeinsam mit dem Impressum oder auch separat aufgeführt werden kann, muss klar erkennbar sein, sei es durch einen Link oder einen Button.
  • Auch wenn die Rubriken Kontakt und Impressum auf Heilpraktiker Webseiten laut offizieller Rechtssprechung zur Zeit noch gemeinsam geführt werden können, empfiehlt es sich laut Rechtsberatern, die beiden Kategorien auch auf Heilpraktiker Webseiten getrennt aufzuführen.

Verwenden Sie für Ihre Heilpraktiker Webseite nur ausgewähltes Bildmaterial

Des Weiteren sollten Webseitenbetreiber vor allem bei der Verwendung von Bildmaterial sensibel reagieren und genau darauf achten, keine urheberrechtlich geschützten Bilder zu verwenden. Denn bei Nichtbeachtung drohen hohe Abmahnungen und vor allem bei der Verwendung von Fotos gelten strenge Regeln:

Laut deutschem Urheberrecht gilt der Grundsatz, dass jedes Foto ist mit der Entstehung für den Urheber geschützt ist, sogar ohne Anmeldung dieses Rechts. Im Unterschied zu anderen künstlerischen Werken wie beispielsweise Texten oder Musik bedarf es für den Schutz nicht einmal besondere Originalität. Während diese Werke wenigstens eine sogenannte „Schöpfungshöhe“ aufweisen müssen, ist jeder noch so verwackelte und triviale Urlaubsschnappschuss als Lichtbild geschützt und der Urheber, in diesem Fall der Fotograf, darf über die Verbreitung seines Fotos, egal ob offline oder im Internet, selbst entscheiden. Er kann außerdem auch andere Personen berechtigen, die Bilder zu nutzen, wobei das Urheberrecht selbst bei ihm bleibt.
Nutzen Sie deshalb keinesfalls Bilder, die Sie über Standardsuchmaschinen wie Google finden, sondern sichern Sie sich ab, dass Sie das gefundene Bildmaterial wirklich verwenden dürfen.
Ein Beispiel, wo Sie lizenzfreie Bilder kostenlos finden können ist die internationale Bildagentur freeimages.

Natürlich kann es besonders bei allen kostenlosen Quellen jedoch vorkommen, dass Sie nicht genau das Bild finden, das wirklich perfekt zu Ihren Ansprüchen und Wünschen passt. In dem Fall sollten Sie sich überlegen, ob es sich lohnt, zumindest für die Titelseite der Webseite lizenzfreies Bildmaterial zu kaufen. Denn bei Bildagenturen wie Shutterstock oder fotolia zahlen Sie zwar eine kleine Summe für ein passendes Bild, allerdings rentiert sich diese Investition sicherlich mit der Zeit, indem Sie Webseitenbesucher durch ein professionelles und individuelles Auftreten von sich und Ihrem Angebot überzeugen und dadurch eventuell als zahlenden Kunden an sich binden können.

Und auch für Ihre Bilder sollten Sie im Impressum oder eventuell in einem extra gekennzeichneten Abbildungsverzeichnis auf die Quelle Ihres verwendeten Bildmaterials hinweisen, um sicherzugehen, dass Sie die Urheberrechte nicht verletzen und sich vor Abmahnungen schützen. Ihre Angaben im Abbildungsverzeichnis könnten dann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
Der Bildtitel © Name des Fotographen (evtl. Pseudonym)  // shutterstock (fotolia)

Insgesamt gilt die Empfehlung, in Sachen Datenschutz und Urheberrecht bei der Erstellung von Heilpraktiker Webseiten immer auf Nummer sicher zu gehen und keine Fehler zu begehen, um teure unnötige Abmahngebühren zu vermeiden.

Erfahren Sie mehr. Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich weiter.